Wussten Sie es? Beinahe jede zweite Erbmasse beinhaltet Immobilien. Wenn Sie Erbe einer Immobilie werden, bringt diese auch einige Fragen mit sich. Denn die Erbschaft von Wohneigentum ist nicht nur emotional eine große Veränderung, sie verändert auch Ihre Wirtschaftssituation, Ihre Rechte und Pflichten. Zudem kann sie zu Unstimmigkeiten in der Erbengemeinschaft, der Partnerschaft oder der Familie führen.

Alle wissenswerten Themen habe ich in meinem Ratgeber „Immobilie geerbt“ zusammengefasst

Wer hat das Recht auf die Erbschaft?

Liegt ein Testament der verstorbenen Person vor, bestimmt dieses über den Nachlass. Bei Immobilien hat der Erblasser in den meisten Fällen bereits vorgesorgt und einen zukünftigen Eigentümer bestimmt. Wenn allerdings kein Testament vorliegt, geht der Nachlass samt Immobilie an die gesetzlichen Erben über. Das sind meist die Angehörigen.

Änderungen im Grundbucheintrag

Mit dem Tod des Eigentümers einer Immobilie steht die Berichtigung des Grundbucheintrags an. Der Antrag auf Änderung des Eigentümers kann innerhalb von zwei Jahren kostenlos erfolgen. Verkaufen Sie die Immobilie aus Ihrer Erbschaft, brauchen Sie sich um die Änderung im Grundbuch nicht zu kümmern, das übernimmt dann der neue Eigentümer, also der Käufer. Wenn Sie die Immobilie behalten und die Eintragung ändern lassen möchten, ist der Nachweis der Erbschaft durch das Testament oder einen Erbschein notwendig. Ist die Übernahme einer Erbschaftsimmobilie innerhalb einer Erbengemeinschaft nicht geklärt, muss ein gerichtliches Erbscheinverfahren die Besitzfrage klären.

Die Immobilie in der Erbengemeinschaft

Einer Erbengemeinschaft gehört die Erbschaftsimmobilie zu gleichen Teilen. Die Gemeinschaft muss mindestens mehrheitlich, bestenfalls einstimmig darüber entscheiden, wie die Immobilie verwaltet, ob und wie sie verkauft, vermietet oder von einem Teil der Erbengemeinschaft bewohnt wird. Das birgt Konfliktpotential. Noch komplexer wird die Situation, wenn einer der Erben die Immobilie bewohnen will und der Rest der Erbengemeinschaft daraus Nutzungsentschädigung fordert. Bei einer solchen Uneinigkeit wird eine Teilungsanordnung darüber entscheiden, was mit der Erbschaftsimmobilie geschieht.

Die Erbschaftssteuer

Nachlasswerte wie Grundstücke, Immobilien sind steuerpflichtig. Auf sie wird eine Erbschaftssteuer erhoben. Dabei berechnet sich die Steuerhöhe anhand des tatsächlichen Verkaufswertes. Wenn Erben eine Immobilie nach Verscheiden des Eigentümers nicht verkaufen, sondern bewohnen, erhalten sie unter Umständen einen Vorteil bei der Steuerfestsetzung. Eine Möglichkeit, Steuern zu sparen, ist die vorzeitige Schenkung der Immobilie an spätere Erben. Diese ist in Deutschland steuerfrei.

Da die mit einem Todesfall in der Familie einhergehenden Angelegenheiten oft emotional belastet sind, empfiehlt es sich, einen Experten zu Rate zu ziehen. Ein Immobilienmakler kann Ihnen bei der Verwaltung einer Erbimmobilie ebenso kompetent helfen wie ein Anwalt. Sie werden mit Ihnen gemeinsam die beste Verwendung für Ihre Erbschaftsimmobilie finden.

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Ihr Bernhard Merz