Sie stand auf dem Prüfstand – jetzt hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Die Steuer auf Grundeigentum ist nicht mehr zeitgemäß und sogar verfassungswidrig, da sie gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes verstößt.

Bis Ende 2019 soll nun eine Neuregelung gefunden werden. Und die könnte für Grundeigentümer und Mieter höhere Kosten bedeuten.

Was ist die Grundsteuer eigentlich?

Kommunen entstehen durch Grundstücke und Gebäude Kosten (z.B. durch Ausbau und Erhalt der Infrastruktur). Der Grundgedanke der Grundsteuer ist nun, dass diese finanzielle Last durch eine Besteuerung von den Eigentümern mitgetragen werden soll.

Die Bemessungsgrundlage der Steuer ist hierbei bundesweit gleich, die endgültige Steuer bestimmt aber jede Kommune selbst. Für diese ist die Grundsteuer mit ca. 10% der gesamten kommunalen Steuereinnahmen eine der wichtigsten Finanzierungsquellen. Bei insgesamt 35 Millionen Grundstücken in Deutschland bringt die Grundsteuer so den Kommunen aktuell etwa 14 Milliarden Euro im Jahr ein.

Wie wird die Grundsteuer berechnet?

In §6 des Bewertungsgesetzes wird ein Einheitswert für jedes Grundstück festgelegt. Dieser Wert soll eigentlich alle sechs Jahre neu bestimmt werden, damit Veränderungen am Bau, in der Substanz oder der Lage berücksichtigt werden.

In der Praxis war der Aufwand für eine Neubewertung schlicht immer zu hoch – und damit basiert der Einheitswert auf Festlegungen aus dem Jahr 1964 (für die alten Bundesländer) bzw. sogar 1935 (für die neuen Bundesländer).

Ausnahmen bilden Komplett-Sanierungen oder Aufteilungen von Immobilien: Hierbei werden notwendigerweise Neubewertungen vorgenommen.

Trotzdem haben sich über die Jahrzehnte die Bewertungen der Immobilien in Rottweil und deutschlandweit immer mehr verzerrt.

Was nun das Bundesverfassungsgericht dazu sagt

Genau das ist der Punkt: Die Einheitswerte für Grundstücke seien überholt und führten zu Ungleichbehandlungen, so das Bundesverfassungsgericht nachdem es zwei Verfassungsbeschwerden und drei Vorlagen des Bundesfinanzhofs geprüft hat.

Da es nie eine Neubewertung gab, ist die gesamte Entwicklung des Immobilienmarkts auf der Strecke geblieben. Zeit, dass sich das nun ändert. Doch natürlich wird die Neuregelung auch Folgen für Mieter und Eigentümer haben.

Welche Auswirkungen wird die neue Grundsteuer haben?

Was sich genau für Ihre Immobilie in Rottweil und in ganz Deutschland ändern wird, lässt sich um jetzigen Zeitpunkt noch nicht voraussagen. Fakt ist: Eine Neuregelung wird kommen, erste Modelle und Überlegungen gibt es bereits auch dafür: So kann entweder eine Berechnung nach Grundstücks- und Wohnfläche oder nach Grundstückswert oder ein Mischmodell daraus möglich sein.

Von der Änderung betroffen werden fast alle Bürger sein: Es wird Eigentümer geben, die in Zukunft etwas weniger Grundsteuer zahlen müssen und auf der anderen Seite auch solche, deren Grundsteuer-Belastung steigen wird. Auch Mieter wird es indirekt treffen, da sie wiederum die Grundsteuer über ihre Nebenkostenabrechnung zahlen.

Doch solange noch keine Regelung für die Grundsteuer gefunden wurde, wird sich für Sie als Eigentümer (und Ihre Mieter) zunächst nichts ändern: Die Frist läuft erst 2019 ab und dann hätten auch die Kommunen noch mal fünf Jahre Zeit, das neue Gesetz praktisch umzusetzen.

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Ihr Bernhard Merz