Ihre Scheidung steht an und damit verbunden ist meist die Frage: Was soll mit der gemeinsamen Immobilie geschehen? Möglichkeiten gibt es für jede individuelle Situation so einige – da ist es sinnvoll, dass Sie schon mal die gängigsten kennen.

Vermietung der Immobilie

Eine Vermietung hat den Vorteil, dass die Immobilie nicht gänzlich weg ist. Sie wäre immer noch in Ihrem Familienbesitz und könnte später wieder von Ihren Kindern bewohnt werden. Von den Mieteinnahmen können Sie zudem den Immobilien-Kredit bei der Bank Stück für Stück ablösen.

Immobilien-Verkauf während des Trennungsjahrs

Erst nach Ablauf eines Trennungsjahres kann die Scheidung juristisch vollzogen werden – die Immobilie hingegen kann bereits innerhalb des Trennungsjahrs an einen Käufer gehen. Dieser Schritt empfiehlt sich, wenn Sie sich sicher sind, dass eine Versöhnung oder der Wunsch, die Immobilie wieder gemeinsam zu bewohnen, aussichtslos ist. In diesem Punkt sollten sich die Eheleute aber einig sein – und da Scheidungen eine emotionale Angelegenheit sind, ist das nicht immer der Fall.

Immobilien-Verkauf nach Ablauf der Trennungszeit

Ist das Trennungsjahr abgelaufen und die Scheidung vollzogen, kann ein Ehepartner verlangen, dass die gemeinsame Immobilie verkauft wird. Und auch, wenn der andere Ehepartner Die Immobilie nicht verkaufen möchte, kann dessen Zustimmung gerichtlich eingefordert werden.

Soweit muss es aber nicht kommen: Wenden Sie sich rechtzeitig an einen Immobilien-Makler in Rottweil – er wird die Interessen beider Seiten unparteiisch berücksichtigen.

Verkauf der Immobilie

Bei einem Verkauf sollten sich beide Ehepartner einige sein, dass sie die Immobilie wirklich veräußern möchten. Denn dieser Schritt ist nicht rückgängig zu machen. Ein Verkauf hat allerdings auch den Vorteil, dass der Erlös zwischen den Parteien aufgeteilt wird und so alte Kredite bedient werden können. Und das ist dann auch eine gute Möglichkeit, einen Neuanfang zu starten und das Geld zum Beispiel in eine andere Wohnsituation in Rottweil zu investieren.

Teilungsversteigerung der Immobilie

Wenn Sie sich prinzipiell einig sind, dass Sie Ihre gemeinsame Immobilie verkaufen möchten, sich aber nicht auf einen Preis einigen können, kann einer der Partner – unabhängig von der Größe seines Anteils – eine Teilungsversteigerung beantragen.

Bei dieser Art der Zwangsversteigerung wird der Erlös aber sehr wahrscheinlich unter dem tatsächlichen Wert der Immobilie liegen. Hinzu kommen auch noch Kosten für das Verfahren und das Gutachten zwischen 1000 und 2500 Euro. Wirtschaftlich gesehen ist dies also keine gute Variante für die Parteien.

Immobilienmakler beauftragen

Im Falle einer Scheidung sind die Fronten meist angespannt und die Meinungen darüber, was mit der Immobilie passieren oder wer der neue Mieter bzw. Eigentümer werden soll, gehen oft auseinander.

In dieser Situation ist es deshalb ratsam, einen unparteiischen Immobilienmakler aufzusuchen. Gehen Sie nicht das Risiko ein, dass Ihre Scheidung noch mehr Streitpotenzial durch den Umgang mit der gemeinsamen Immobilie anstaut. Geben Sie Ihre Immobilie in die Hände eines Immobilienmaklers – er wird die Interessen beider Parteien berücksichtigen und mit Ihnen die für alle beste Variante ausarbeiten.

Sie wollen Ihre Scheidungsimmobilie verkaufen, wissen aber noch nicht so recht, welche die beste Lösung für Ihre Immobilie ist? Kontaktieren Sie mich – ich berate Sie gerne.

Ihr Bernhard Merz