Wenn Sie für Ihre Immobilie in Rottweil einen Käufer gefunden haben, sind die wichtigsten Hürden auf dem  Weg zum Verkaufsabschluss bereits genommen. Doch lehnen Sie sich noch nicht zurück! Jetzt gilt es, den letzten Schritt auf dem Weg zum Verkauf zu gehen und einen Kaufvertrag abzuschließen.

Neben allgemeinen Vereinbarungen haben Sie und Ihr Käufer vielleicht einige individuelle Absprachen getroffen, die allesamt in dem Vertrag enthalten sein sollten. Bereiten Sie den Kaufvertrag daher sorgfältig vor, um Ihre Interessen zu wahren und am Ende zufrieden sein zu können mit dem unterschriebenen Ergebnis.

So gestalten Sie den Kaufvertrag

Ein Immobilien-Kaufvertrag wird von einem Notar mit dessen formeller Beurkundung für rechtsgültig erklärt. Als neutraler Dritter sorgt der Notar dafür, dass die Interessen beider Vertragspartner vertreten sind und das Eigentum den Besitzer wechseln kann. Er wird Ihnen und dem Käufer darum zunächst einen Vertrags-Entwurf vorlegen.

Prüfen Sie die für Sie wichtigen Punkte des Kaufvertrages. Es sollte alles, was Sie und der Käufer besprochen haben, enthalten sein. Nur wenn exakt und schriftlich festgehalten ist, unter welchen Umständen die Immobilie rechtlich als Eigentum übertragen wird, unterschreiben Sie den Vertrag. Sie sollten daher aktiv am Entstehen des Vertrages beteiligt sein, Fragen stellen, wenn Ihnen etwas unklar ist, und sich Details erläutern lassen. Zögern Sie nicht, auch vermeintlich „dumme“ Fragen zu stellen – es geht hier schließlich um viel Geld!

Das sollte Ihr Kaufvertrag enthalten

Diese Inhalte müssen in jedem Vertrag enthalten sein.

  • Alle Vertragsparteien, in diesem Fall Käufer und Verkäufer, müssen exakt benannt sein.
  • Zudem sollte die Immobilie, um die es geht, detailliert und unverwechselbar beschrieben sein.
  • In den Vertrag gehören Katasterpläne ebenso wie ein Grundriss.
  • Auch der Zustand der Immobilie muss klar zu entnehmen sein, anstehende und erledigte Sanierungen, Mängel oder Renovierungen gehören ebenfalls in den Kaufvertrag aufgenommen.
  • Auch die finanziellen Rahmenbedingungen muss der Vertrag umfassen. Das sind zum Beispiel der Kaufpreis und die Zahlungsmodalitäten.
  • Ein Grundbuchauszug gehört zu den vertraglichen Unterlagen ebenfalls dazu. In ihm sind Grundlasten und Pfandrechte enthalten.

Persönliche Anpassungen des Vertrags

Die meisten Angaben eines Kaufvertrags für Immobilien folgen einem vorgegebenen Muster und sind reine Formalien. Zusätzlich können jedoch individuelle Vereinbarungen festgehalten werden, wenn das gewünscht ist. Sie können beispielsweise Inventar übertragen, wie besondere Möbel oder eine Einbauküche. Auch der Übergabezeitpunkt kann individuell festgelegt werden. Beispiel: Sie wollen erst im Folgejahr ausziehen, möchten jetzt aber bereits verkaufen.

Es ist die Aufgabe des Notars, diese Anpassungen auf Gesetzeskonformität zu prüfen. Inhaltlich prüfen Sie selbst als Verkäufer, ob alles stimmig und wie besprochen ist. Sie sollten am Aufsetzen des Kaufvertrags für Ihre Immobilie daher immer bis zum Schluss beteiligt sein.

Wenn Sie beim Kaufvertrag Unterstützung brauchen

Die wenigsten Menschen haben regelmäßig mit der Ausgestaltung von Kaufverträgen zu tun, sei es bei Immobilien oder etwas anderem. Sollten Sie einen Experten zu Rate ziehen wollen, vertrauen Sie sich einem Immobilienmakler an. Er wird Ihnen bei Unklarheiten jederzeit weiterhelfen und kennt übliche inhaltliche Anpassungen. Ein Immobilienmakler kann Ihnen zudem bei individuellen Fragen helfen und Ihnen einen kompetenten Notar empfehlen.

Sobald Sie sich mit einem Käufer über die Modalitäten des Immobilienverkaufs geeinigt haben, vereinbaren Sie den Termin beim Notar zur Vertragsunterzeichnung. Dieser wird dann den Vertrag in Anwesenheit beider Vertragsparteien vorlesen und Ihnen im Anschluss zur Unterzeichnung vorlegen. Nicht vergessen: bringen Sie Ihren Personalausweis mit.

Gerne übernehmen wir die Ausgestaltung des Kaufvertrags und die Auswahl des Notars für Sie. Der beste Berater für den Verkauf Ihrer Immobilie ist die Erfahrung – zum Beispiel in Form eines kompetenten Immobilienmaklers. Gerne unterstütze ich Sie beim Verkauf Ihrer Immobilie.

Kontaktieren Sie mich – ich berate Sie gerne.

Ihr Bernhard Merz