Für manche sind Notare wie die teuersten Vorleser Deutschlands. Aber das ist nur die halbe Wahrheit, denn der Gesetzgeber sieht bei bestimmten Vertragsschließungen zu Recht einen neutralen Berater und Fachmann vor. Schließlich ist mit dem Verkauf einer Immobilie eine wichtige Entscheidung verbunden, bei der es um viel Geld geht. Doch welche zentralen Aufgaben hat der Notar beim Verkauf Ihres Hauses oder Ihrer Eigentumswohnung? Hier erfahren Sie, weshalb er mehr ist als ein Vorleser:

Kein Immobilienverkauf ohne Notar

Die Rechtslage ist eindeutig: Ohne die Beurkundung durch einen Notar ist der Verkauf einer Immobilie rechtlich unwirksam. Diese Regelung schützt Sie als (Ver-)Käufer vor übereilten Entscheidungen. Der Notar belehrt nicht nur über die Vertragsinhalte, sondern er pflegt auch den Kontakt zu den Behörden (z.B. zum Grundbuchamt).

Vertraglich geschützt durch den Notar

Als Fachmann erfüllt der Notar eine gewisse Schutzfunktion. Unter anderem bewahrt er Sie davor, benachteiligt zu werden, wenn der Käufer beispielsweise nicht zahlen sollte: Die Urkunde, die der Notar bei Vertragsschluss an den Käufer ausstellt, gilt gleichzeitig als Zwangsvollstreckungstitel. Mit dem Eigentumsübergang können Sie also eine spätere Zwangsvollstreckung einleiten und unter Umständen auch vom Kaufvertrag zurücktreten.

Der Notar als professioneller Berater

Die wenigsten (Ver-)Käufer sind es gewohnt, einen Immobilien-Kaufvertrag zu lesen. Deshalb können Sie den Notar als neutralen Berater ins Vertrauen ziehen: Dieser ist verpflichtet, Ihnen alle Fragen zum Kaufvertrag zu beantworten und Sie ausführlich aufzuklären. Diese Leistung ist kostenlos und darf Ihnen nicht in Rechnung gestellt werden.

Eine weitere Möglichkeit besteht in einem Vorab-Termin: Dann können Sie vor der eigentlichen Beurkundung einen Entwurf des Kaufvertrags einsehen. Der Notar bespricht die Vertragsgegenstände mit allen Parteien und Sie fühlen sich besser informiert.

Mit dem Makler bis zur Beurkundung

Auch in dieser Phase des Verkaufs, kann die Erfahrung eines Immobilienmaklers Ihnen weiterhelfen. Dieser kennt das Geschäft wie kein anderer, hat schon viele Verkäufe begleitet, weiß um die möglichen Tücken eines Kaufvertrags und unterstützt Sie bei der Suche nach den nötigen Unterlagen. Gemeinsam mit dem Notar kommen Sie so sicher zur Beurkundung.

Immobilien-Kaufvertrag mit Notar

Der Notar kann Ihnen auch den Kaufvertrag aufsetzen. Sollten Sie Ihre Immobilie privat verkaufen, sind bis zur endgültigen Version des Vertrags aber sicherlich einige Treffen nötig.

Die einfachere (und günstigere) Lösung: ein erfahrener Immobilienmakler kann die Vermarktung beschleunigen, indem er einen Entwurf des Kaufvertrags vorbereitet. Dann dient der Besuch beim Notar lediglich der Beurkundung.

Welche Unterlagen benötigt der Notar beim Immobilienverkauf?

Für einen zügigen und reibungslosen Ablauf benötigt der Notar folgende Daten über Ihre Immobilie:

  • Termin der Übergabe
  • Kaufpreis
  • Ggf. Angabe von Sachmängeln
  • Grundbuchauszug
  • Persönliche Angaben

Die Beurkundung durch den Notar

Im Falle eines Vertragsschlusses kommt es zur Beurkundung durch den Notar. Dieser liest den Anwesenden den Kaufvertrag vor und Sie haben noch einmal die Möglichkeit, Änderungswünsche anzumerken. Im Anschluss überprüft der Notar die Identität aller Vertragsparteien, ehe er den Vertrag unterzeichnet. Mit der Unterschrift aller Parteien wechselt die Immobilie den Eigentümer.

Wünschen Sie sich Unterstützung beim Verkauf Ihrer Immobilie? Ich setze Ihnen gerne einen Vertragsentwurf für den Notar auf und stehe jederzeit für Ihre Fragen zur Verfügung.

Bei Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Ihr Bernhard Merz